Was sagt GPC Law zum BGH "Kick-Back" Urteil?

Vertriebserfolg und Provisionstransparenz - ein Widerspruch?

03.08.2009 "Kick-Back"-Entscheidung des BGH 2.0
Veröffentlichung in: experten report 04/2009

Ein Gespenst geht um in Deutschland: Wer im Vertrieb nicht über Rückvergütungen bzw. Provisionen aufklärt, dem droht der Regress. Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) macht deutlich, dass dabei außerdem nicht mehr zwischen Kapitalanlagen des regulierten Marktes einerseits und des „Grauen Kapitalmarktes“ andererseits unterschieden werden kann.

Schon sind vor diesem Hintergrund besorgte Stimmen aus dem Markt zu hören: „Lässt sich denn dann als Finanzberater überhaupt noch Geld verdienen?“ Eindeutig „Ja“, meinen die Autoren und geben im folgenden Artikel Hinweise darauf, welche praktischen Konsequenzen die aktuelle Rechtsprechung auf das eigene Vertriebs- und Beratungsverhalten hat. Mut macht auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle, wonach die neuen Grundsätze des BGH nicht ohne weiteres auf den freien Anlagevermittler übertragbar sein sollen.