Kapitalanlagenvermittlung – jetzt ein „Closed Shop“

von RA Oliver Korn

06.06.2013 Der Bankenbereich wird seit Ausbruch der Finanzkrise durch zahlreiche Gesetzesreformen tiefgreifend reguliert. Die gewerbliche Kapitalanlagevermittlung stand bislang weniger im Fokus des Gesetzgebers. Doch seit 1. Januar 2013 gilt das neue Finanzanlagenvermittlerrecht – und das bringt einschneidende Veränderungen mit sich. Gewerbliche Kapitalanlagenvermittler müssen nun handeln wie „kleine Banken“ – eine Herausforderung für die Finanzbranche und ein Tätigkeitsfeld für Rechtsanwälte.