Stichproben durch die BaFin
In einem zweiten Schritt wird die BaFin dann zu einzelnen Geschäften, die im Januar getätigt worden sind, das Beratungsprotokoll anfordern. Die BaFin hat angekündigt, sich in den kommenden Monaten durch Stichproben einen Überblick darüber verschaffen, ob die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen die neue Dokumentationspflicht umgesetzt haben. Auch Hinweise von Anlegern über Probleme bei der Protokollierung der Anlageberatung will die BaFin entgegen nehmen. Die BaFin werde kritisch nachfassen, was in einem Beratungsprotokoll z. B. unter der Rubrik „Empfehlung und wesentliche Gründe“ ausgeführt wird. Dass ein Finanzinstrument deshalb empfohlen wurde, weil es für den Kunden "geeignet" sei, der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die aus dem Geschäft erwachsenen Anlagerisiken verstehen könne und diese Risiken für den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar seien, sei eine ungenügende Angabe. Dies sage nichts über den konkreten Inhalt des Beratungsgesprächs aus. Zudem sei ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen schon von Gesetzes wegen gehalten, dem Kunden nur solche Empfehlungen zu erteilen, die im Sinne des WertpapierhandeIsgesetzes "geeignet" sind. Die BaFin will sich zudem die Unterlagen vorlegen lassen, die verwendet worden sind, um die Mitarbeiter zu schulen.