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Veröffentlichungen

Die GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt ihre Expertise und Kompetenz auch durch regelmäßige Veröffentlichungen Vertriebsunternehmern zur Verfügung.

Wir halten viel davon, Aufklärung und Informationen über komplexe Themen nachvollziehbar aufzubereiten und interessierten Menschen zugänglich zu machen. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere (aktuellen) Veröffentlichungen:
Aktuelle Nachrichten

„Alte-Hasen-Regelung“ nicht für jedermann

02.11.2011 Die „Alte-Hasen-Regelung“ hat einige Tücken, denn sie zielt nicht nur auf die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, sondern auch auf den Nachweis der ununterbrochenen selbstständigen Tätigkeit durch lückenlose Vorlage der nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erforderlichen Prüfberichte. „Wer dem Gewerbeamt jedoch bereits eine Negativmeldung vorgelegt hat, hat damit unwiderruflich eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Kapitalanlagevermittler belegt“, so Rechtsanwalt Goerz und bringt es auf folgende Formel: „Negativmeldung vorgelegt, heißt Qualifikation vorweisen!“.