28.01.2011
BGH-Urteil zur Nachbearbeitung durch Stornogefahrmitteilung
Neue Argumentationsmöglichkeiten gegen Provisionsrückforderungen. BGH, Versäumnisurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 310/09. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst eine Entscheidung zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge durch Stornogefahrmitteilung erlassen. Rechtsanwalt Dietmar Goerz von der auf Finanzdienstleitungsvertrieb spezialisierten GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meint, „dass die Entscheidung Versicherungsvermittlern einige Ansatzpunkte eröffnet, sich gegen Provisionsrückforderungen zur Wehr zu setzen“. „Außerdem ist nunmehr geklärt, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar Versicherungsmakler gegen Provisionsrückforderungen erfolgreich ins Feld führen können, dass die Stornogefahrmitteilungen des Versicherers nicht ausreichend waren“, so der Berliner Anwalt.